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Freiwillige Feuerwehr Osterweddingen
Lange Göhren 15
39171 Sülzetal

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seit dem 03.06.2013

Verein zur Förderung der Freiwilligen

Feuerwehr Osterweddingen e.V.

Satzung

Stand 21.02.2009

§ 1. Name, Sitz
1. Zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Osterweddingen ist am 07.07.2007 ein Verein gegründet worden. Er trägt den Namen Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Osterweddingen e.V.“(nachfolgend „Verein“ genannt).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Osterweddingen, Lange Göhren 15. Er ist beim zentralen Registergericht Stendal unter der Nummer VR 1167 als rechtsfähiger gemeinnütziger Verein im Sinne des § 21 BGB eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerschutzes durch finanzielle Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Osterweddingen, sowie die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Osterweddingen.


§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“, entsprechend der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung und zwar durch die im § 3 beschriebenen Aufgaben.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen, begünstigen. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz maßgebend.
3. Der Verein verhält sich in religiösen, parteipolitischen und tariflichen Fragen neutral.

§ 4. Mitglieder, Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereines können werden:
1. natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und -ziele aktiv, durch fachlichen Rat oder materiell zu unterstützen
2. Persönlichkeiten, die sich um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
3. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung ist der Antrag der Mitgliederversammlung vorzulegen. Die Mitgliedschaft wird mit Beschluss des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung und Zahlung des ersten Jahresbeitrags wirksam.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereines. Auch bei unterjährigem Austritt ist der gesamte Jahresbeitrag fällig.
5. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht befolgt oder gegen die Interessen des Vereines verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt. Außerdem kann ein Ausschluss erfolgen, wenn ein Mitglieddurch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen oder die Interessen es Vereins in grober Weise schädigt oder sich schuldhaft gegenüber anderen Mitgliedern des Vereins gewissenlos verhält. Über den Ausschluss beschließt nach Feststellung des Tatbestandes der Vorstand (§10) mit einfacher der Mehrheit. Der Ausschluss ist zu begründen und dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Innerhalb eines Monats, vom Tage der Zustellung an, kann das Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragen. Der Antrag hat aufschiebende Wirkung. Bis zur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitgliedes.
8. In allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft bestehen keine finanziellen oder materiellen Ansprüche an den Verein.


§ 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben
1. das Recht und die Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen dieser Satzung.
2. das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen des Vereines
3. das Recht alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen
4. die Pflicht die in der Verbandsversammlung beschlossene Gemeinschaftsarbeit zu erbringen


§ 6 Emblem
Das Emblem des Vereines besteht aus der Feuerwehrsymbolik mit dem Wappen des Ortsteils Osterweddingen, der Gemeinde Sülzetal und der Aufschrift Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Osterweddingen e.V.


§ 7 Organe des Vereines
Die Organe des Vereines sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vereinsvorstand
c) gebildete Ausschüsse


§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die repräsentative Veranstaltung des Vereines ist die Mitgliederversammlung.
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf schriftliches Verlangen von mindestens ¼ aller stimmberechtigten Delegierten hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.
4. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
5. Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereines ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.
6. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche die gefassten Beschlüsse enthält. Sie ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
7. Jedes Mitglied des Vereins hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme, diese kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Das Stimmrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Mitgliedsbeiträge für das vorhergehende Rechnungsjahr bezahlt worden sind.


§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Organ ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen der Mitglieder den Vorstand. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt.
2. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abwählen. Hierzu benötigt sie in Abweichung von §7 Abs. 4 die Mehrheit der Stimmen aller Vereinsmitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge von Mitgliedern, die durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden sollen.
4. Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht der Kassenprüfer entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.
6. Sie bestellt zwei Kassenprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereines sein dürfen, um die Buchführung zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer haben Zugang zu allen Buchungs- und Rechnungsunterlagen des Vereines und werden jeweils für drei Jahre bestellt.
7. Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über
a) Gebührenbefreiungen; b) Aufgaben des Vereines; c) An- und Verkauf sowie Belastung von
Grundbesitz; d) Beteiligung an Gesellschaften; f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für
den Vereinsbereich; g) Mitgliedsbeiträge; h) den Haushaltsplan i) Satzungsänderungen; j) Auflösung des  Vereines.
8. Sie entscheidet über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden
9. Sie kann über weitere Angelegenheiten beschließen, die ihr vom Vorstand oder von den Mitgliedern vorgelegt werden.


§ 10 Vereinsvorstand
1. Der Vereinsvorstand besteht aus:
- dem 1.Vorsitzenden
- dem 2.Vorsitzenden (Stellvertreter)
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart
- einem Vertreter der Wehrleitung der Ortsfeuerwehr Osterweddingen, sofern dieser zur Übernahme des Amtes bereit ist
2. Zur Beratung und Unterstützung des Vereinsvorstandes können für satzungsgemäße Aufgabengebiete Ansprechpartner zum Einsatz kommen. Diese haben eine beratende Stimme.
3. Der Vereinsvorstand wir für die Dauer von vier Jahren gewählt.


§ 11 Aufgaben des Vereinsvorstandes
1. Der Vereinsvorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen, besorgt die Verwaltung des Vereines und fasst Beschlüsse über alle Vereinsfragen‚ beschließt über die Verwendung der Vereinsbeiträge ‚soweit dafür nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen worden und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vertretung oder Stimmübertragung ist nicht möglich. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
2. Der Vereinsvorstand wird vom Vereinsvorsitzenden nach Bedarf mindestens viermal im Jahr schriftlich oder mündlich einberufen. Er muss unverzüglich einberufen werden, wenn mehr als Zwei - Drittel der Vorstandsmitglieder es unter Mitteilung einer Tagesordnung verlangen.
3. Im Verhinderungsfall werden die Aufgaben des Vorsitzenden von seinen Stellvertreter wahrgenommen.
4. Der Kassenwart hat die Kasse zu verwalten, Zahlungen zu leisten und über alle Zahlungsein- und Zahlungsausgänge Buch zu führen.
6. Die laufenden Geschäfte werden vom Vereinsvorstand ehrenamtlich geführt. Auslagen können erstattet werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB • durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, von denen einer der Vereinsvorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss.


§ 12 Vereinsfinanzierung
1. Die Finanzierung zur Erreichung der Vereinszwecke wird aufgebracht durch:
a) Mitgliedsbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird
b) Spenden
c) Zuschüsse des Landes, des Landkreises, der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen
2. Die fördernden Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag nach eigenem Ermessen.
3. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig.
4. Über die Einnahmen und Ausgaben ist Rechnung zu legen. Die Kasse ist jährlich von zwei Kassenprüfern zu prüfen.


§ 13 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereines kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel aller anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Sülzetal, die es unmittelbar und ausschließlich für die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ in Osterweddingen zu verwenden hat.


§14 Schlussbestimmungen
1. Dem Vorstand wird das Recht übertragen, etwaige formale Satzungsänderungen, die das Amtsgericht bei Eintragungen oder das zuständige Finanzamt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verlangen sollten, vorzunehmen. Vorgenannte Satzungsänderungen sind in der folgenden Mitgliederversammlung schriftlich bekannt zu geben.
2. Auf der Basis dieser Satzung ‚ kann die Mitgliederversammlung ergänzende Verordnungen zur Regelung Vereinsseitiger Aufgaben beschließen.
3. Die in dieser Satzung verwendeten Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen sowie akademischen Grade gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.


§15 Inkrafttreten
Die Satzung ist errichtet auf der Gründungsversammlung in Osterweddingen am 07.07.2007 mit den Nachträgen vom 26.01.2008 und 24.05.2008 und 21.02.2009.


Gisbert Pinetzki                                    Nicole Bartels                                    Marco Dahlke
1. Vorsitzender                                     2. Vorsitzende                                     Kassenwart


                              Jessica Dahlke                                     Dieter Krüger
                               Schriftführerin                            Vertreter der Wehrleitung

 

 

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